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Detektive


Allgemeines. Der Begriff Detektiv entstammt dem lateinischen Wort "detegere" und bedeutet entdecken, aufdecken. Die Begriffe Privatdetektiv und Privatermittler sind ebenfalls geläufig. Alle drei Begriffe bezeichnen ein privater Ermittler. Dieser dokumentiert im Rahmen einer Beweiserhebung oder einer Beweisnothilfe Erkenntnisse und Informationen. Mittel hierfür sind Observation, Recherchen, legendierte Befragungen etc. Ziel ist es, gerichtsverwertbares Beweismaterial zu erlangen.

Das im angelsächsischen gebräuchliche Wort private investigator oder private detective ist Wurzel und Übersetzungsvorlage des heutigen deutschen Wortes "Privatdetektiv". "Detective" war und ist in angelsächsischen Ländern jedoch ein polizeibehördlicher Dienstgrad. Deshalb stellten Privatdetektive den Unterschied mit der Ergänzung des Wortes "private" klar. Der Begriff Privatdetektiv grenzt sich heutzutage zusätzlich vom Begriff des Wirtschaftsdetektives ab.

Entgegen staatlicher Organe wie beispielsweise der Poliztei, genießen deutsche Detektive weder Sonderrechte noch hoheitliche Befugnisse. Ferner haben sie keinerlei staatliche Lizenz. Sie sind meist normale Gewerbetreibende und arbeiten unter Zuhilfenahme so genannter Jedermannsrechte.
Da die Beschaffung von Informationen verschiedenster Arten das Fundament eines jeden Auftrages ist, arbeiten Detektive oftmals am Rande der Legalität. Daten, die sie im Zuge dessen benötigen, lassen sich oft nur über dunkle, teils sogar illegale Wege beschaffen. Doch auch die legale Beschaffung von Daten setzt oft zumindest das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus. Als Beispiel hierfür wäre die Halterermittlung zu einem Kennzeichen zu nennen. Dieses berechtigte Interesse ist jedoch in der Praxis kaum nachweisbar.

Schon während Observationen und Recherchen werden nicht selten Ordnungswidrigkeiten und sogar Straftaten begangen, die jenseits etwaiger Kavaliersdelikte liegen. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Überfahren von roten Ampeln im Zuge einer Verfolgungsjagt mittels Personenkraftwagen sei hier als ein (relativ harmloses) Beispiel genannt.

Detektive schließen mit ihrer Beauftragung mit dem Kunden für gewöhnlich ein Dienstvertrag gemäß den Regelungen des BGB ab. Da ein Erfolge Ihrer Arbeit jedoch nicht garantiert werden kann, schulden Detektive Ihren Auftraggebern keinen Erfolg.

In manchen Fällen stellt die Beauftragung eines Detektivs eine Alternative zur Einschaltung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Insbesondere wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Zuhilfenahme staatlicher Institutionen wie der Polizei hat, werden Detektive eingeschaltet. Ebenfalls, wenn zunächst nur das Sammeln von Erkenntnissen im Mittelpunkt steht, um zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob staatliche Instanzen hinzugezogen weden sollen. Manchmal greift man auch auf Detektive zurück, um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.

In Fällen des Zivilrechtes, mit denen staatliche Behörden nicht tätig werden, wird im Besonderen und sehr häufig auf die Arbeit von Privatdetektiven vertraut. Beispielsweise für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder andere Familienangelegenheite. Unternehmer hingegen beauftragen Detektive hingegen oft für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt.

Oft wird der Detektiv dem sog. Kaufhausdetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.

In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen. In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass einerseits die Berufsverbände untereinander zerstritten sind und es ihnen nicht gelungen ist, eine gemeinsame Front zu bilden und andererseits auf Grund der wenigen Detektive in Deutschland geringe bis keine Lobbyarbeit betrieben wird. In Deutschland arbeiten etwa nur 900 bis 1.000 Detektive.

Auch betrachten insbesondere die Berufsverbände die Ausbildung zum Detektiv eher skeptisch, da sie im Nachwuchs vielmehr eine Konkurrenz befürchten. Dies ist insofern nicht verwunderlich, als die Vertreter der Berufsverbände alteingesessene Unternehmer der Detektivbranche sind.




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